Häufige Fragen / FAQ

Häufig gestellte Fragen / FAQ


Was bedeutet eine „häusliche Betreuung“?

Bei einer „ häuslichen Betreuung) wohnt das Haushaltspersonal bzw. die Betreuerin bei Ihnen im Haushalt.

Wir weisen wir Sie darauf hin, dass die Arbeitszeit einer polnischen Betreuerin bzw. Haushaltshilfe maximal 40 Stunden wöchentlich beträgt, da sie in ihrer Tätigkeitsausübung dem polnischen Recht unterliegt.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit, für die ein Freizeitausgleich erfolgen muss. Ruhezeit ist keine Arbeitszeit. Ein gewisser Arbeitszeitausgleich muss ermöglicht werden.


Ist es legal ausländisches Betreuungspersonal zu beschäftigen?

Ja, der Einsatz von polnischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften ist legal und vollkommen rechtskonform, weil dieser den aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit entspricht.

Sie beauftragen uns, das geeignete und geschulte Personal nach Deutschland zu entsenden. Die Haushaltshilfen und Betreuer(innen) sind bei unserer Dienstleistungsfirma fest angestellt, gemeldet und sozial versichert. Sie fungieren also nur als Auftraggeber, Arbeitgeber bleibt unsere Firma in Polen, dessen Haupttätigkeit zur Gewährleistung der Legalität sich ebenfalls in Polen befindet.

 

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuerin sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden sowie die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen gewährleistet sein.

Kost und Logis sind für Ihre Betreuerin selbstverständlich frei zu stellen.

Mit der Entscheidung der täglichen Betreuung sind Sie bereit, eine zunächst Ihnen fremde Person in Ihren Haushalt und in die eigene Familie aufzunehmen und sie zu akzeptieren.

Sie sind bereit, für Ihre Betreuerin bzw. Haushaltshilfe eine Freizeitregelung zu treffen.


Was passiert, wenn Veränderungen in der Tätigkeit notwendig werden?

Sie haben als Auftraggeber keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber dem/r Mitarbeiter(in) unserer Firma.

Jegliche Veränderungen sprechen Sie bitte mit uns per E-Mail oder Telefon direkt ab. Diese werden schriftlich festgehalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Büromitarbeiter unserer Firma die deutsche Sprache beherrschen.

Bitte beachten Sie, dass nur Veränderungen im betreuerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich möglich sind.


Wie lange dauert es, bis die Betreuerin/Haushaltshilfe anreist und ihre Tätigkeit in Deutschland aufnimmt?

Für die Bearbeitung Ihres erteilten Auftrages bis zum Dienstbeginn der gewünschten Betreuerin oder Haushaltshilfe benötigen wir in etwa bis zwei Wochen Zeit.

Es ist zu beachten, dass der organisatorische Aufwand einer Auslandsentsendung einige Tage in Anspruch nimmt.


Wie sind die Sprachkenntnisse?

Alle Betreuer(innen) und Haushaltshilfen verfügen über leichte bis sehr gute Deutschkenntnisse.

Im Allgemeinen werden folgende Abstufungen unterschieden:
1. Grundkenntnisse - Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig
2. Erweiterte Grundkenntnisse - Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeit
3. Gute Kenntnisse - leichte Unterhaltungen sind möglich
4. Sehr gute Kenntnisse - gute Konversation ohne Einschränkungen möglich


Findet ein Wechsel der Betreuer(innen)/Haushaltshilfen statt?

Ja, es wechseln sich in der Regel zwei polnische Betreuer(innen) bzw. Haushaltshilfen in regelmäßigen Abständen bei ihrer Tätigkeit in Deutschland ab. Der Entsendungszeitraum einer Betreuerin bzw. Haushaltshilfe kann sehr unterschiedlich sein, je nach den individuellen Bedürfnissen und der familiären Situation des Personals. Bitte bedenken Sie, dass ein längerer Auslandsaufenthalt die Zufriedenheit, Motivation und Einsatzfreude des Personals erheblich belasten kann.

Wir weisen Sie darauf hin, sollten Sie mit Ihrer ausgesuchten Haushaltshilfe bzw. Betreuerin nicht zufrieden sein oder sollten sich nicht lösbare Probleme ergeben, so ist jederzeit ein Austausch möglich.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten beträgt ab 2.300,- Euro inklusive MwSt. und gestaltet sich je nach den erwünschten Qualifikationen der Haushaltshilfe und dem benötigten Betreuungsaufwand.

Kost und Logis sind grundsätzlich für Betreuer(innen) und Haushaltshilfen frei.

Die Reisekosten für das entsendete Personal in Höhe von bis 150,00- Euro (Hin- und Rückreise) übernimmt der Auftraggeber. Diese rechnet der Auftraggeber direkt mit dem/r Mitarbeiter(in) vor Ort ab.


Wann sind die Fälligkeiten der Rechnungen?

Die Reisekostenerstattung für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuerin erfolgt direkt an die Mitarbeiterin vor Ort, wenn diese bei Ihnen eintrifft.

Das Honorar für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuer(in) wird im Voraus am Monatsanfang fällig und wird einmal im Monat von unserer Dienstleistungsfirma in Rechnung gestellt. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats auf das Bankkonto des Leistungserbringers.


Ersetzt die Betreuungskraft den deutschen Pflegedienst?

Nein, wir möchten nicht in Konkurrenz zu den deutschen Pflegediensten treten. Die polnische Betreuungskraft soll lediglich eine Ergänzung im Bereich der Betreuung darstellen. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit empfehlen wir einen deutschen, von den Krankenkassen zugelassenen Pflegedienst in den gesamten Pflegeprozess mit einzubeziehen. Dieser führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die eine polnische Betreuerin nicht ohne weiteres übernehmen kann.